Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Wer die falsche Klasse hat, zahlt entweder zu viel und wartet auf die Rückerstattung – oder zu wenig und muss nachzahlen. Eine bewusste Wahl der Steuerklasse kann bares Geld bedeuten.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
Kombination III / V: Lohnt sich das?
Die Kombination aus Klasse III (Hauptverdiener) und Klasse V (Geringverdiener) ist dann vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Nettolohn des Hauptverdieners steigt stark, der des Geringverdieners sinkt – unterm Strich kann das Haushaltsnettoeinkommen deutlich höher sein als bei zwei Mal Klasse IV.
Bei III/V-Kombination ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht. Oft ergibt sich eine Nachzahlung, weil der Steuerabzug im Laufe des Jahres zu niedrig war. Legen Sie daher monatlich einen kleinen Betrag zurück.
Steuerklasse IV mit Faktor – die clevere Alternative
Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, Klasse IV mit Faktor zu wählen. Das Finanzamt berechnet dabei einen individuellen Faktor (zwischen 0,001 und 0,999), der die voraussichtliche Steuerlast gerechter auf beide Partner verteilt. Vorteil: keine böse Überraschung bei der Steuererklärung.
Wann und wie kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ein Steuerklassenwechsel ist für Ehepaare und Lebenspartner einmal pro Kalenderjahr möglich – und zwar bis zum 30. November des laufenden Jahres. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt, in der Regel über das ELSTER-Portal oder das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel".
- Heirat → automatische Zuweisung Klasse IV/IV, Wechsel möglich
- Geburt eines Kindes → Prüfung ob Klasse II sinnvoll ist
- Trennung / Scheidung → Rückfall auf Klasse I oder II
- Neuer Zweitjob → automatisch Klasse VI beim zweiten Arbeitgeber
Welche Steuerklasse bringt am Ende die meiste Netto-Rente?
Die Steuerklasse beeinflusst nicht nur den monatlichen Nettolohn, sondern auch das Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld – denn diese Leistungen werden auf Basis des Nettoentgelts berechnet. Wer plant, Elterngeld zu beziehen, sollte spätestens 7 Monate vorher in eine günstigere Steuerklasse wechseln.
Wer Elterngeld maximieren möchte, sollte rechtzeitig in Klasse III wechseln – das höhere Nettogehalt in den Bemessungsmonaten führt zu einem höheren Elterngeld. Dieser Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz vollzogen sein.
Unsicher, welche Steuerklasse die richtige ist?
Ich berate Sie gerne zur optimalen Steuerklassenwahl und übernehme auf Wunsch die Beantragung des Wechsels beim Finanzamt für Sie.
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