Steuerrecht

Steuerklassen 1 bis 6 einfach erklärt: Welche ist die richtige für Sie?

Lesezeit: ca. 5 Minuten
Februar 2025
Seval Topuz – SVL Management

Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Wer die falsche Klasse hat, zahlt entweder zu viel und wartet auf die Rückerstattung – oder zu wenig und muss nachzahlen. Eine bewusste Wahl der Steuerklasse kann bares Geld bedeuten.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

Klasse I
Alleinstehende ohne Kinder
Gilt für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder sowie für Verheiratete, deren Partner im Ausland lebt. Es gilt der Grundfreibetrag (12.096 € in 2025).
Klasse II
Alleinerziehende
Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlich zum Grundfreibetrag wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiterem Kind) berücksichtigt – das senkt die monatliche Lohnsteuer spürbar.
Klasse III
Verheiratete – der besser Verdienende
Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der andere Partner in Klasse V ist. Klasse III beansprucht den doppelten Grundfreibetrag (24.192 €), was zu einem sehr geringen monatlichen Lohnsteuerabzug führt – ideal für den Hauptverdiener.
Klasse IV
Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
Standardklasse für Ehepaare, bei denen beide in ähnlicher Höhe verdienen. Jeder Partner hat seinen eigenen Grundfreibetrag. Eine Variante ist Klasse IV mit Faktor: dabei wird die Steuer exakter auf beide Partner verteilt und Nachzahlungen werden vermieden.
Klasse V
Verheiratete – der geringer Verdienende
Gegenpart zu Klasse III. Hier gibt es keinen Grundfreibetrag – der Lohnsteuerabzug ist daher vergleichsweise hoch. Vorteilhaft wenn einer deutlich mehr verdient als der andere und die Kombination III/V insgesamt günstiger ist.
Klasse VI
Zweit- und Mehrfachbeschäftigung
Für den zweiten oder jeden weiteren Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben. Kein Grundfreibetrag, keine Pauschalen – der Lohnsteuerabzug ist maximal. Eine Einkommensteuerveranlagung am Jahresende kann eine Erstattung bringen.

Kombination III / V: Lohnt sich das?

Die Kombination aus Klasse III (Hauptverdiener) und Klasse V (Geringverdiener) ist dann vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Nettolohn des Hauptverdieners steigt stark, der des Geringverdieners sinkt – unterm Strich kann das Haushaltsnettoeinkommen deutlich höher sein als bei zwei Mal Klasse IV.

Achtung Nachzahlung

Bei III/V-Kombination ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht. Oft ergibt sich eine Nachzahlung, weil der Steuerabzug im Laufe des Jahres zu niedrig war. Legen Sie daher monatlich einen kleinen Betrag zurück.

Steuerklasse IV mit Faktor – die clevere Alternative

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, Klasse IV mit Faktor zu wählen. Das Finanzamt berechnet dabei einen individuellen Faktor (zwischen 0,001 und 0,999), der die voraussichtliche Steuerlast gerechter auf beide Partner verteilt. Vorteil: keine böse Überraschung bei der Steuererklärung.

Wann und wie kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ein Steuerklassenwechsel ist für Ehepaare und Lebenspartner einmal pro Kalenderjahr möglich – und zwar bis zum 30. November des laufenden Jahres. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt, in der Regel über das ELSTER-Portal oder das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel".

Welche Steuerklasse bringt am Ende die meiste Netto-Rente?

Die Steuerklasse beeinflusst nicht nur den monatlichen Nettolohn, sondern auch das Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld – denn diese Leistungen werden auf Basis des Nettoentgelts berechnet. Wer plant, Elterngeld zu beziehen, sollte spätestens 7 Monate vorher in eine günstigere Steuerklasse wechseln.

Tipp für Elterngeld-Planung

Wer Elterngeld maximieren möchte, sollte rechtzeitig in Klasse III wechseln – das höhere Nettogehalt in den Bemessungsmonaten führt zu einem höheren Elterngeld. Dieser Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz vollzogen sein.

Unsicher, welche Steuerklasse die richtige ist?

Ich berate Sie gerne zur optimalen Steuerklassenwahl und übernehme auf Wunsch die Beantragung des Wechsels beim Finanzamt für Sie.

Jetzt Termin anfragen