Lohnabrechnung

Lohnabrechnung 2025: Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert

Lesezeit: ca. 6 Minuten
März 2025
Seval Topuz – SVL Management

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen in der Lohnabrechnung mit sich – vom gestiegenen Mindestlohn über neue Sozialversicherungsgrenzen bis hin zu aktualisierten Sachbezugswerten. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Änderungen kennen und rechtzeitig umsetzen, um Fehler in der Gehaltsabrechnung zu vermeiden.

1. Mindestlohn 2025: Der aktuelle Stand

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung gegenüber den 12,41 Euro, die im Jahr 2024 galten. Für Arbeitgeber bedeutet das: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher knapp über der alten Grenze lagen, müssen neu berechnet werden.

Wichtig für Arbeitgeber

Überprüfen Sie alle Stundenlöhne und Jahresgehälter, die sich an der Mindestlohngrenze orientieren. Besonders bei Teilzeitkräften, Minijobbern und Aushilfen besteht erhöhter Handlungsbedarf.

2. Sozialversicherungsbeiträge 2025

Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind zum Teil angepasst worden. Für die Lohnabrechnung sind folgende Werte maßgeblich:

VersicherungszweigBeitragssatz gesamtArbeitgeberArbeitnehmer
Krankenversicherung (allg.)14,6 % + ZusatzbeitragHälfteHälfte
Pflegeversicherung3,4 % (+ 0,6 % Kinderlosenzuschlag)1,7 %1,7 %
Rentenversicherung18,6 %9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %1,3 %
Unfallversicherungindividuell100 % AG

Beachten Sie: Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung variiert je nach Krankenkasse. Viele Kassen haben ihren Zusatzbeitrag für 2025 erhöht – prüfen Sie daher die aktuellen Sätze aller bei Ihnen beschäftigten Krankenkassen.

3. Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Gehälter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind beitragsfrei – für Arbeitgeber mit Besserverdienern eine wichtige Kenngröße:

BereichWestOst
Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich)8.050 €8.050 €
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich)5.512,50 €5.512,50 €

4. Sachbezugswerte 2025

Sachbezugswerte sind pauschale Werte, die der Finanzverwaltung dienen, um geldwerte Vorteile bei Kost und Logis zu bewerten. Für 2025 gelten folgende monatliche Werte:

5. Steuerliche Änderungen in der Lohnabrechnung

Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde für 2025 erneut angehoben. Er beträgt nun 12.096 Euro pro Jahr (Einzelperson). Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an – was sich direkt auf den monatlichen Lohnsteuerabzug auswirkt.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) bleibt unverändert bei 1.230 Euro pro Jahr und wird automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende in Steuerklasse II erhalten weiterhin den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich plus 240 Euro für jedes weitere Kind.

6. Checkliste für Arbeitgeber: Was jetzt zu tun ist

Frist beachten

Die Lohnsteueranmeldung ist monatlich, quartalsweise oder jährlich beim Finanzamt einzureichen – je nach Höhe der jährlichen Lohnsteuer. Monatliche Anmelder müssen spätestens am 10. des Folgemonats zahlen und melden.

7. Fazit: Frühzeitig anpassen spart Ärger

Die Änderungen in der Lohnabrechnung 2025 sind zahlreich, aber überschaubar. Wer frühzeitig prüft, ob alle Löhne korrekt angepasst wurden und die Softwaresysteme aktuell sind, vermeidet Nachzahlungen und Bußgelder. Als erfahrene Buchhalterin übernehme ich diese Aufgaben zuverlässig und halte Ihre Lohnabrechnung stets auf dem neuesten Stand.

Lohnabrechnung auslagern – stressfrei ins neue Jahr

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